IHK Prüfung – Industriemeister / alle Fachrichtungen

Die Vorbereitung auf den Teil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“ und dem Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“ wird für alle Fachrichtungen der Industriemeister angeboten.

Die Trainings sind als EINZELtraining und GRUPPENtraining möglich.

Das Angebot reicht von einer zielgenauen Vorbereitung zur Teilnahme an einer ERSTPRÜFUNG sowie zum speziellen Coaching zu einer WIEDERHOLUNGSPRÜFUNG. Der Schwerpunkt bei einer Wiederholung liegt auf dem Teil, der mit „nicht ausreichenden Leistungen nicht bestanden wurde“, egal ob der Schriftlicher Teil oder die Präsentation und das Fachgespräch

Einzeltraining:

Sie möchten individuell, nach Ihren zeitlichen und räumlichen Möglichkeiten auf die Prüfung vorbereitet werden. Hier biete ich ein persönliches Training an. Der Ablauf geschieht in Absprache mit Ihnen und fügt sich in Ihren beruflichen und privaten Alltag ein.

Das Training umfasst:

–  Beratungsgespräch mit Lerntypanalyse
–  Feststellung Kenntnisstandes durch Einsatz spezieller Testverfahren
–  Persönlicher Trainingsplan
–  Vorbereitung in Anlehnung an die IHK Prüfung
–  Theoretische Prüfungssimulation incl. Fachgespräch
–  Auswertung des Coachings und Informationsgespräch zum Prüfungsablauf

Bei einer Wiederholungsprüfung liegt der Schwerpunkt auf dem zu wiederholenden Prüfungsteil

Gruppentraining:

Sie melden sich mit mindestens drei und maximal acht Personen zur Vorbereitung an. Das Coaching findet in geeigneten Räumen statt und bietet Ihnen die optimalen Möglichkeiten, sich auf eine Prüfung vorzubereiten.

Das Training umfasst:

–  Überprüfung Ihrer Kenntnisse durch einen entsprechenden Test
–  Vorbereitung auf die IHK Prüfung. Simulation der Prüfung beider Teile
–  Auswertung der gezeigten Leistungen und Besprechung des Ablaufes einer Prüfung

Bei der Wiederholung einzelner Prüfungsteile wird die Aufmerksamkeit darauf gelegt.

Profitieren Sie von den jahrelangen Erfahrungen und besonderen Kenntnissen als Dozent und Prüfer.

Auszug IHK zu Köln

Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.

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